Teilfinanzierung durch Fördermöglichkeiten

Neben der Studienwahl ist bei einem berufsbegleitenden Studium oftmals die Frage nach der Finanzierbarkeit von hoher Bedeutung. Durch die hauptberufliche Erwerbstätigkeit der Studierenden lässt sich zwar ein Teil der Studienkosten begleichen, dennoch gibt es auch bei den berufsbegleitenden Studiengängen Fördermöglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Folgende finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es:

Begabtenförderung - Aufstiegsstipendium

Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an besonders begabte Absolventen einer Berufsausbildung, die nach Ausbildungsabschluss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Das Aufstiegsstipendium unterstützt sie bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie hier.

Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium

Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert begabte junge Leute, die sich beruflich weiterbilden wollen. Gefördert werden Absolventen der dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre sind.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie hier.

Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit bietet finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Bildungsgutscheinen an. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Eine vorherige Beratung durch die Arbeitsagentur ist hierfür notwendig.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier.

KfW-Studienkredit

Einen KfW-Studienkredit kann beantragen, wer volljährig ist und an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist und bei Antragstellung noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erzielt hat. Der Kredit dient zur Finanzierung des Lebensunterhalts im Erststudium. Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie hier.

Bildungskredit

Einen Kredit aus dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung können Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen. Konditionen zur Gewährung des Kredits und die Möglichkeit zur Beantragung finden Sie unter www.bildungskredit.de

Stipendien

Um unter der Vielzahl an angebotenen Stipendien ein passendes Angebot zu finden, kann der Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) genutzt werden.
 

Steuerliche Absetzbarkeit

In der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung können Aufwendungen für das Studium an der VWA geltend gemacht werden, wenn Studierende einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen. In der Regel werden die die Kosten als Werbungskosten abgesetzt. Beispiele für Aufwendungen sind Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Vorlesungsort oder Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie z.B. Bürobedarf oder ein Laptop. Weitere Auskünfte erteilen Ihre Steuerberater oder das Finanzamt.